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   LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 219/99   

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https://dejure.org/2001,14605
LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 219/99 (https://dejure.org/2001,14605)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.10.2001 - L 2 U 219/99 (https://dejure.org/2001,14605)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - L 2 U 219/99 (https://dejure.org/2001,14605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung ; Unternehmen der Forstwirtschaft ; Vermutung für eine forstwirtschaftliche Nutzung; Gewinnerzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.06.1989 - 2 BU 175/88

    Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft von Kleinstunternehmern in der

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 219/99
    Eine Fläche von 0, 16 ha, die nur noch mit dünnen Wald bestockt sei, könne jedenfalls nicht als forstwirtschaftliches Kleinstunternehmen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ausgenommen werden (vgl. BSG Beschluss vom 12.06.1989, 2 BU 175/88).

    Die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft setzt grundsätzlich voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. BSG SozR 2200, § 647 Nr. 5; BSG Beschluss vom 12.06.1989, 2 BU 175/88; BSG vom 28.09.1999, B 2 U 40/98 R).

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 219/99
    Die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft setzt grundsätzlich voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. BSG SozR 2200, § 647 Nr. 5; BSG Beschluss vom 12.06.1989, 2 BU 175/88; BSG vom 28.09.1999, B 2 U 40/98 R).

    Insbesondere in rechtlicher Hinsicht ändert sich dadurch an der Verpflichtung der Klägerin zu 2) als Waldbesitzerin, den Wald jedenfalls in gewissen Umfang zu bewirtschaften, nichts (vgl. BSG vom 28.09.1999, B 2 U 40/98 R).

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 219/99
    Im Beitragsrecht werden während des Verfahrens vor dem SG und dem LSG im Rahmen eines Dauerrechtsverhälnisses ergangene Folgebescheide, die Regelungen jeweils für einen weiteren Zeitraum treffen, in entsprechender Anwendung von § 96 SGG i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des beim LSG anhängigen Streitverfahrens, wenn gegen die Folgebescheide die gleichen Einwände wie gegen den Erstbescheid erhoben werden, der Kläger sich auch gegen die Folgebescheide wendet und die Beklagte nicht widerspricht (vgl. BSG vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R).
  • BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83

    Forstwirtschaft - Nutzungsrecht - Vermutung der forstwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 219/99
    Im Urteil vom 03.05.1984 (SozR 5420 § 2 Nr. 30) hat das BSG ausgeführt, die Begriffe "Unternehmen" und "Unternehmer" seien in der Forstwirtschaft auf längere Zeiträume zu beziehen.
  • SG Augsburg, 26.02.2008 - S 5 U 5031/07

    Erfordernis einer Mindestgröße der forstwirtschaftlich genutzten Waldfläche für

    Denn damit kann die Vermutung der Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer nicht widerlegt werden (vgl. BayLSG, Urteil vom 17.10.2001, Az.: L 2 U 219/99).
  • SG Augsburg, 14.01.2008 - S 5 U 5059/06

    Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen landwirtschaftlichen

    Denn damit kann die Vermutung der Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer nicht widerlegt werden (vgl. BayLSG, Urteil vom 17.10.2001, Az.: L 2 U 219/99).
  • SG Augsburg, 03.08.2007 - S 5 U 5056/06
    Denn damit kann die Vermutung der Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer nicht widerlegt werden (vgl. BayLSG, Urteil vom 17.10.2001, Az.: L 2 U 219/99).
  • SG München, 30.04.2014 - S 1 U 5039/13

    Bildung eines standardisierten Arbeitsbedarfswerts je Flächen- und Tiereinheit

    Die Beklagte legte ein Luftbild bei und verwies auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2001 (Az.: L 2 U 219/99).
  • SG Detmold, 10.06.2010 - S 1 U 147/09

    Bewirtschaftung von 1,38 ha Grünland und 1,54 ha Forst ist eine

    Denn damit kann die Vermutung der Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer nicht widerlegt werden (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 17.10.2001 - L 2 U 219/99 -).
  • SG München, 21.01.2005 - S 1 U 5106/03

    Anfechtung der Beitragspflicht zur gesetzlichen Landwirtschaftlichen

    Die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft setzt grundsätzlich voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (BSG vom 28.09.1999, SozR 3-2200 § 776 RVO; Bayerisches LSG vom 17.10.2001 - L 2 U 219/99).
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